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Wohnstadt Carl Legien Erich-Weinert-Straße
Wohnstadt Carl Legien Erich-Weinert-Straße © tic / Friedel Kantaut

Wohnstadt Carl Legien

UNESCO-Welterbe

Das denkmalgeschützte Bauensemble, das im Juli 2008 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen wurde, war zur Zeit seiner Entstehung architektonisch und sozial wegweisend. Es wurde 1925 von den Architekten Bruno Taut und Franz Hillinger entworfen und von 1929 bis 1930 im Auftrag der gewerkschaftsnahen Wohnungsbaugesellschaft GEHAG errichtet.

Der Begriff „Wohnstadt“ leitet sich von der offenen Bauweise ab, die einem neuen sozialen Konzept des innerstädtischen Wohnungsbaus folgte. Bis etwa 1920 baute man in Berlin auf teurem Bauland sogenannte Mietskasernen. Das waren enge Massenquartiere mit dunklen Hinterhöfen. Dagegen planten Bruno Taut und Franz Hillinger die Wohnstadt Carl Legien als eine Blockrandbebauung mit weiten Innenhöfen und Grünanlagen, die ein bezahlbares Wohnen mit Licht, Luft und Sonne gestattet. Jede der mehr als tausend Wohnungen in den U-förmigen Wohnblöcken mit ihren Gemeinschaftseinrichtungen besitzt entweder Balkon oder Loggia. Entsprechend seinem Motto „Farbe ist Lebensfreude“ hatte Bruno Taut Fassaden, Fensterrahmen und Treppenhäuser verschiedenfarbig gestaltet. Die Siedlung setzte Maßstäbe für den innerstädtischen sozialen Wohnungsbau in der Weimarer Republik und ist ein Musterbeispiel des Neuen Bauens in Berlin. Bruno Taut (1880-1938) gehört zu den mit Berlin besonders eng verbundenen Hauptvertretern des Neuen Bauens. Nach seinen Entwürfen entstanden in Berlin mehr als 10 000 Wohnungen, darunter auch die ebenfalls in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommenen Wohnviertel „Hufeisensiedlung“ in Britz und „Gartenstadtsiedlung Am Falkenberg“ in Grünau, und die „Waldsiedlung Onkel Toms Hütte“ in Zehlendorf. Der Drechsler, Gewerkschaftsführer und sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Carl Legien (1861-1920) war Mitbegründer und 1919/20 erster Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB). Er war maßgeblich an der offiziellen Anerkennung der Gewerkschaften in einer Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie an der Durchsetzung der betrieblichen Mitbestimmung und des Achtstundentages beteiligt („Stinnes-Legien-Abkommen“). Die Wohnstadt Carl Legien steht unter Denkmalschutz.

 

© Ulrich Werner Grimm

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